Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.      Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen von Jana Lampenius und sind an allen Wirkungsstätten, an denen Jana Lampenius ihre Dienstleistungen anbietet, wirksam. Als Kunden gelten all diejenigen Personen, die von Jana Lampenius Dienstleistungen im Sinne von Ziffer 2. erwerben bzw. erworben haben.

2.     Leistungsbeschreibung

(1) Bei der von Jana Lampenius angebotenen Beratung handelt es sich um eine beratende Tätigkeit und keine Psychotherapie. Die von Jana Lampenius angebotenen Leistungen sind nach dem Psychotherapeutengesetz nicht genehmigungs- oder überwachungspflichtig (§ 1 Abs. 3 S. 3 PsychTHG). Jana Lampenius bietet Dienstleistungen (insb. Kurse, Workshops, Einzelstunden, betriebliche Gesundheitsförderung und Beratungen) an, die ausschließlich der Förderung der Gesundheit und der Stärkung der Persönlichkeit dienen und der sogenannten primären Prävention zugeordnet werden. Es werden keine Maßnahmen angeboten, um Krankheitsrisiken zu verhindern oder zu vermindern. Jana Lampenius führt keine medizinischen Behandlungen durch und die Inanspruchnahme der Dienstleistungen ersetzt keine medizinische oder psychologische Behandlung.

(2) Jana Lampenius schuldet keinen Erfolg der erbrachten Leistung. Diese hängen u.a. auch von der Mitwirkung und dem Einlassen des Kunden auf die Leistungen ab.

3.     Vertragsschluss und Zahlungsbedingungen bei Kursen und Workshops

(1) Eine Anmeldung zu den Kursen und Workshops von Jana Lampenius muss mittels E-Mail, Telefon oder dem Online-Anmeldeformular erfolgen. Die Anmeldung stellt ein verbindliches Angebot des Kunden auf Abschluss eines entsprechenden Vertrages dar. Eine Zahlungsaufforderung geht dem Kunden bei Verfügbarkeit der gewünschten Dienstleistung nach Anmeldung per E-Mail zu. Nach Zahlungseingang erhält der Kunde eine Bestätigung per E-Mail. Der Vertrag kommt durch die Bestätigung von Jana Lampenius zustande. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs der Teilnahmegebühr berücksichtigt. Eine Anmeldung kann ohne Angabe von Gründen durch Jana Lampenius abgelehnt werden.

(2) Eine Teilnahme an gebuchten Dienstleistungen ist vor Eingang der Teilnahmegebühr bei Jana Lampenius ausgeschlossen, sofern nicht hiervon Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.

(3) Soweit es sich um ein Angebot mit einer Mindestteilnehmerzahl handelt und die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, hat Jana Lampenius das Recht das Angebot nicht durchzuführen und den Vertrag zu kündigen. Jana Lampenius behält sich das Recht vor, einen Kurs oder Workshop auch mit weniger Teilnehmern als der Mindestteilnehmerzahl durchzuführen. Falls die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird und der Kurs deshalb nicht zustande kommt, werden bereits gezahlte Entgelte zurückgezahlt.

4.     Vertragsschluss und Zahlungsbedingungen bei Gruppenanmeldungen, insb. der betrieblichen Gesundheitsförderung

Bei einer Gruppenanmeldung, z.B. im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung, schließt Jana Lampenius mit der für die Teilnehmer vertretungsbefugten Person bzw. bei Firmenkunden einem vertretungsbefugten Mitarbeiter des Kunden einen verbindlichen Vertrag für die Gruppe ab. Hierin werden gesonderte Vereinbarungen insb. über Inhalt und Zeitpunkt, Kosten der Dienstleistungen sowie der Rechnungsstellung vereinbart.

5.     Kontraindikationen

(1) Die Dienstleistungen von Jana Lampenius dürfen nicht in Anspruch genommen werden, wenn insbesondere eine oder mehrere der folgenden Kriterien auf den Kunden zutreffen:

Small-Airway-Asthma, schlecht eingestellter Bluthochdruck, zu niedriger Blutdruck, Herzerkrankungen, Schockzustand, neurologische Erkrankungen, Epilepsie, schwere psychische Erkrankungen, Persönlichkeits- oder Zwangsstörungen, Psychosen, Suchterkrankungen, wie Medikamenten-, Alkohol- oder Drogenabusus.

Der Kunde erklärt hiermit, dass die benannten Kriterien bei ihm zum Zeitpunkt der Dienstleistungen nicht vorliegen.

(2) Im Zweifelsfall verpflichtet sich der Kunde vor der Inanspruchnahme an den Dienstleistungen von Jana Lampenius einen Arzt zu konsultieren. Wenn sich der Kunde in dauerhafter ärztlicher oder psychologischer Behandlung befindet, ist vor der Teilnahme an den Dienstleistungen eine Bescheinigung des behandelnden Arztes oder Psychologen vorzulegen, die eine Teilnahmefähigkeit des Kunden bestätigt.

(3) Der Kunde nimmt auf eigene Gefahr an den Dienstleistungen teil und ist für die eigene körperliche und psychische Eignung selbst verantwortlich. Bei Minderjährigen tragen die Erziehungsberechtigten die Verantwortung.

6.     Störendes Verhalten des Kunden

Wenn ein Kunde ungeachtet einer Abmahnung durch Jana Lampenius die Veranstaltung stört, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung nicht gewährleistet werden kann, behält sich Jana Lampenius vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Die Teilnahmegebühr wird in diesem Fall nicht zurückerstattet.

7.     Erstattung von Kursgebühren durch die gesetzlichen Krankenkassen (nach § 20 SGB V)

(1) Entsprechend gekennzeichnete Dienstleistungen sind nach § 20 SGB V als Präventionskurs zertifiziert. Bei 80%iger Teilnahme erstatten die gesetzlichen Krankenkassen in der Regel einen bestimmten Betrag der Kurskosten (bis zu 80% zumeist 75,-€). Um dies nachzuweisen, erhält der Kunde bei Abschluss des Kurses eine Teilnahmebestätigung, auf der vermerkt ist, an wie vielen Kurseinheiten der Kunde teilgenommen hat. Eine ausreichende Teilnahmehäufigkeit obliegt hierbei dem Kunden.

(2) Auf die Erstattung von Kursgeldern hat Frau Jana Lampenius als Anbieterin (über die Ausstellung der Teilnahmebescheinigung hinaus) keinen Einfluss. Dies liegt im Ermessen der jeweiligen Krankenkasse. Da die Regelungen kassenspezifisch variieren, empfiehlt sich für individuelle Auskünfte eine Kontaktaufnahme mit der jeweiligen Krankenkasse vor Anmeldung für die Dienstleistung. Der Kunde hat keinen Anspruch gegenüber Jana Lampenius, dass die Erstattung von Kursgeldern durch die jeweilige Krankenkasse erfolgt.

(3) Es wird außerdem darauf hingewiesen, dass der Kunde bei ausgewiesenen Kompaktangeboten vor der Teilnahme am Kurs (laut Leitfaden Prävention) bei seiner Krankenkasse anfragen muss, ob diese eine Bezuschussung der Kurskosten bewilligt.

8.   Absage und Stornierungen

(1) Bei Absagen oder Stornierungen von Kursen und Workshops durch den Kunden gelten die folgenden Regelungen: Bis 4 Wochen vor dem Veranstaltungsbeginn erhalten Sie die gesamte Teilnahmegebühr zurück. Ab 4 Wochen vor dem Veranstaltungsbeginn werden 25% der Teilnahmegebühr einbehalten, ab 2 Wochen vorher werden 50% der Teilnahmegebühr berechnet, bei einer Stornierung von weniger als 7 Tagen vor dem Veranstaltungsbeginn sowie nach Beginn des Kurses oder Workshops wird das gesamte Entgelt einbehalten.

(2) Bei Absagen oder Stornierungen von Einzelterminen durch den Kunden gelten die folgenden Regelungen: Einzelstunden müssen spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden, ansonsten wird die volle Gebühr in Rechnung gestellt.

9.  Abbruch, Versäumnis und Nichtteilnahme des Kunden

(1) Werden Dienstleistungen vom Kunden abgebrochen, versäumt oder anderweitig nicht wahrgenommen, ist ein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr ausgeschlossen.

(2) Ausnahmsweise können bei einem gebuchten Kurs maximal 3 Zeitstunden nach vorheriger Absprache und mit ausdrücklicher Erlaubnis von Jana Lampenius je nach Verfügbarkeit in einem entsprechenden Kurs nachgeholt werden. Es besteht kein Anspruch auf ein Nachholen von abgebrochenen, versäumten oder anderweitig nicht wahrgenommenen Terminen. Ggf. bestehende gesetzliche Rücktrittsrechte des Kunden bleiben hiervon unberührt.

10.Leistungshindernisse durch Jana Lampenius

(1) Wenn eine Dienstleistung aufgrund eines in der Person von Jana Lampenius liegenden Grundes abgesagt werden muss (z.B. im Krankheitsfall) erfolgt eine Rückerstattung der vollen Kursgebühr. Für einzelne Kurstermine, die (z.B. wegen Krankheit) nicht eingehalten werden können, werden Ersatztermine angeboten.

(2) Weitergehende Ansprüche gegen Jana Lampenius, insb. Ansprüche auf Schadensersatz (z. B. Reisekosten, Übernachtung), sind ausgeschlossen. Die unter § 11 (Haftung) getroffene Regelung bleibt hiervon unberührt.

(3) Jana Lampenius behält sich das Recht vor, vom Kunden gebuchte Dienstleistungen durch geeignete Dritte durchführen zu lassen.

11.  Haftung

 (1) Jana Lampenius haftet für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, für die vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie aus der Übernahme von Garantien unbeschränkt.

(2) Für fahrlässig verursachte Schäden haftet Jana Lampenius im Übrigen nur bei Verletzung einer Pflicht, die für die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages wesentlich ist und auf deren Erfüllung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung von Jana Lampenius der Höhe nach auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden beschränkt.

(3) Soweit eine Haftung von Jana Lampenius für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit Kenntnis hätte erlangen müssen.

(4) Jana Lampenius übernimmt keine Verantwortung für die Bewachung oder sonstige Sorgfaltspflichten für mitgebrachte Sach- oder Wertgegenstände. Das Deponieren von Geld, Sach- oder Wertgegenständen durch Kunden in den Veranstaltungsräumen begründet keine Pflichten seitens Jana Lampenius in Bezug auf die jeweils eingebrachten Gegenstände.

12. Urheberrechte

(1) Das Urheberrecht und die Nutzungsrechte sämtlicher von Jana Lampenius zur Verfügung gestellten Unterlagen liegen bei Jana Lampenius. Deren weitere Nutzung jedweder Art, insbesondere Vervielfältigung oder Weitergabe an Dritte ist untersagt, soweit nicht eine schriftliche Genehmigung durch Jana Lampenius gegeben wird.

(2) Für den Fall einer Zuwiderhandlung wird für jeden Einzelfall eine pauschale Vertragsstrafe von EUR 2.500 vereinbart. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

13. Umsatzsteuer

Alle Preise sind Endpreise. Eine Umsatzsteuer wird aufgrund der Befreiung für Kleinunternehmer (gemäß § 19 Abs. 1 UStG) nicht erhoben.

Stand: 22. September 2020